Abschlussarbeit
Bachelor- und Masterarbeit
Grundsätzlich gilt für Bachelor und Masterarbeiten die gleiche Vorgehensweise. Lediglich die Bearbeitungszeiten sind verschieden. Die Bearbeitungszeit beträgt für die Bachelorarbeit 3 Monate und für die Masterarbeit 6 Monate. Die Arbeit beginnt mit der Genehmigung des Anmeldeformulars durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.
Es gilt die jeweils aktuelle Studien- und Prüfungsordnung.
Anmelden Die Studierenden in Absprache mit ihrem Betreuer können das Thema ihrer Arbeit selbst vorschlagen. Unentschlossenen hilft auch gerne der Dekan mit einem Master bzw. Bachelorthema weiter. Der Betreuer der Abschlussarbeit soll ein Professor der Fakultät sein. Der Antrag wird, vom Studierenden ausgefüllt und vom Betreuer unterschrieben, zusammen mit einem Exposé von mindestens einer Seite, im Sekretariat der Fakultät abgegeben. Aus dem Exposé muss der Umfang der Arbeit und die verwendeten Medien hervorgehen. Damit der transmediale Charakter unserer Ausbildung sich auch in den Abschlussarbeiten, niederschlägt, müssen mindestens zwei Medien zum Einsatz kommen. Zusätzlich ist das Bewertungsblatt für die Abschlußarbeit im Sekretariat abzugeben, um nach dem Kolloquium eine schnellere, reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.
Die Unterlagen werden dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zur Genehmigung und zur Zuteilung des Zweitkorrektors vorgelegt. Der Studierende ist verpflichtet den Zweitkorrektor über dessen Nominierung zu informieren. Zweitkorrektor soll ebenfalls ein Professor der Fakultät sein.
Eine Anmeldung zur Bachelor- bzw. Masterarbeit ist jederzeit möglich. Die Kolloquien finden jeweils zu Ende des Semesters in den Prüfungswochen statt (genaue Termine der Prüfungswochen gem. Terminplan). Diese Kolloquiumstermine sind bindend. Evtl. zusätzliche Termine werden separat bekanntgegeben.
Bei einem fristgerecht eingereichten Verlängerungsantrag des Abgabetermins, legt der Prüfungsausschuss bei Genehmigung des Antrags einen verbindlichen Ersatztermin für das Kolloquium fest. Dieser Termin kann ggf. im darauf folgenden Semester liegen. Es können daher weitere Studiengebühren anfallen.
Kolloquien
Abgabe Am Abgabetag ist bis 12 Uhr vom Studierenden eine CD bzw. DVD mit einem PDF der gesamten Arbeit im Sekretariat abzugeben. Auf dem Etikett der CD müssen alle erforderlichen Angaben wie: Name, Matrikelnummer, Semester, Titel der Arbeit, Betreuer und Zweitkorrektor vermerkt sein. Die Abgabe der sonstigen Unterlagen (CD, Bücher, Plakate etc.) wird mit dem Betreuer direkt abgewickelt.
Ebenfalls zur Abgabe gehört: Die Arbeit wird vom Studierenden zum Colloquiumstermin online gestellt auf: http://www.gestaltung.hs-mannheim.de/designwiki/projekte_seite Bild (max. Breite 500 PX)Name des Gestalters / Mailadresse Bachelor/Masterarbeit SS 20?? Betreut von: Prof. XYZ Thema: Titel der Arbeit/Kurzzusammenfassung/Kurzkonzeption/Übersicht (bis zu 1000 Zeichen mit Leerzeichen)Internetseite des Projektes Nach der Abgabe der Arbeit sollten ca. 2 Wochen bis zum Kolloquium verstreichen. Es ist sinnvoll, die Kolloquientermine so zu legen, dass gewährleistet ist, dass die Arbeiten bei Präsentationen, Ausstellungen etc. von den Absolventen gezeigt werden und innerhalb des Semesters abgeschlossen werden können.
Verlängerung Kann der Abgabetermin wegen einer Erkrankung oder aus einem sonstigen Grund nicht eingehalten werden, muss rechtzeitig vor der Abgabe ein Verlängerungsantrag für die Arbeit gestellt werden. Eine Verlängerung ist grundsätzlich nur mit einem ärztlichen Attest und nur über den attestierten Zeitraum möglich. Der Antrag muss zunächst vom Betreuer der Arbeit unterschrieben werden, danach entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses über eine Genehmigung der Verlängerung.
Kolloquium Das Kolloquium ist fakultätsöffentlich. Zur Teilnahme externer Besucher ist vor dem Kolloquium beim Dekan ein formloser, schriftlicher Antrag mit den Namen der Gäste zu stellen.
Benotung Der zeitliche Rahmen der Präsentation wird mit 45 Minuten angesetzt, zusammengesetzt aus ca. 2/3 Vortrag und 1/3 Befragung durch die Prüfer. Die Notenfindung entsteht als arithmetisches Mittel von Betreuer und Zweitkorrektor. Betreuer und Zweitkorrektor sollen sich an folgender Zusammensetzung der Note orientieren: 40 % Konzeption, 50 % Umsetzung, 10 % Präsentation.
Exmatrikulation Nach dem Kolloquium muss im Prüfungsamt das Zeugnis beantragt werden. Vorher müssen ein Antag auf Exmatrikulation und der Laufzettel der Fakultät ausgefüllt und mit den entsprechenden Entlastungsvermerken versehen werden. Weitere Informationen gibt das Prüfungsamt (Tel. 0621 292 6370 Frau Freiberger).
Formulare zum downloaden:
Antrag Abschlußarbeit (75 kb) Antrag Masterzeugnis (9 kb) Antrag Bachelorzeugnis (19 kb) Bewertung Abschlussarbeit (1.3 MB) Verlängerungsantrag für Bachelor- und Masterarbeit (98 kb) Laufzettel der Fakultät (26 kb) Urlaubsantrag (38 kb) Antrag Härtefall (23 kb) Antrag Verlängerung (26 kb) Tags: Bachelor, Master, Wilhelm, Prüfungsamt, Diplom, Arbeiten, Diplomarbeit, Masterarbeit, Bachelorarbeit, Studierende, Zweitkorrektor, Sektretariat, Kolloquium, Laufzettel, Präsentation, Betreuer, Studiengebühren
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