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Hochschule Mannheim

Praktisches Studiensemester



Praktisches Studiensemester
Die Ableistung des Praktischen Studiensemesters ist laut Regelstudienplan Pflicht. Während der Ableistung des Praktischen Studiensemesters sind die Immatrikulation und die terminlich geregelte Meldung mit dem Meldebogen zwingend erforderlich. Ein Praktisches Studiensemester gliedert sich in


• eine mindestens 100 Präsenztage dauernde, zusammenhängende, praktische Vollzeitausbildung in einem für den Studiengang einschlägigen Berufsfeld.

• eine Teilnahme an einem Blockseminar.



Zur Anerkennung eines Praktischen Studiensemesters sind gemäß Studien- und Prüfungsordnung der Nachweis der betrieblichen Ausbildung und der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Blockseminar mit mindestens 25 UE erforderlich.



Aktuelle Praktikumsangebote
Liste vergangener Praktikums Adressen





A. BETRIEBLICHES PRAKTIKUM


1. Dauer der betrieblichen Ausbildung
Die Vertragsdauer eines Praktischen Studiensemesters sollte in den Zeiträumen vom 1. September bis 28. Februar oder 1. März bis 31. August liegen. (Geringfügige Verschiebungen außerhalb der Vorlesungszeit werden akzeptiert.)
Innerhalb dieses Zeitraumes müssen dann mindestens 100 volle Präsenztage ohne irgendwelche Fehlzeiten erbracht (z.B.Krankheit, Beurlaubung, Betriebsruhe, gesetzliche Feiertage, Vorsprachen an der Hochschule o.ä. ) und auf dem Formular 100-Tage-Bestätigung nachgewiesen werden.


2. Anmeldung
Für die Anmeldung zum Praktikum benutzen Sie bitte die unten angebotenen Formulare. Anmeldeschluss für das Praktikum im Wintersemester ist Ende September, für das Praktikum im Sommersemester Ende Februar.
Den von der Praktikumsstelle unterschriebenen Vertrag lassen Sie, vor der Abgabe im Sekretariat, vom Leiter des Praktikantenamtes, Prof. Hamilius
abzeichnen. Sollte das Praktikum (im Ausnahmefall, nur nach vorheriger Absprache mit Prof. Hamilius) gesplittet werden, müssen für jede Praktikumsstelle die komletten Unterlagen abgegeben werden.

Beschreibung der Praktikumsstelle
Der von Prof. Hamilius zu genehmigende Praktikumsvertrag muss ab sofort um eine kurze “Beschreibung der Praktikumsstelle” ergänzt werden. Diese muss enthalten, warum das Unternehmen gewählt wurde, was im Rahmen des Praktikums gemacht werden soll, was vom Praktikum als Lehrgewinn erwartet wird, wie der Kontakt hergestellt wurde sowie Kontaktdaten zum Unternehmen (Website, Ansprechpartner, Tel, Email für eventuelle Rückfragen vor und während des Praktikums).
Weiterhin wird eine vollständige Auflistung der zur Bewerbung eingereichten Arbeiten gefordert. Unter Umständen wird, auch als Stichprobe, Einsicht in die zur Bewerbung eingereichten Arbeiten gefordert. Diese müssen ggf kurzfristig bereitgestellt werden. Daher können digitale Arbeiten (Filme, Flashanimationen, Software, Webdesigns, Indesign Docs…) auch auf begleitenden CDs/DVDs zum Verbleib mit den Unterlagen eingereicht werden.
Die Abgabe der “Beschreibung der Praktikumsstelle” muss mindestens zwei Wochen vor der Frist der Verträge per Email an Mail senden Prof. Hamilius erfolgen.

Bei der Anmeldung sind im Sekretariat abzugeben:
• 1 Vertrag, von Prof. Hamilius genehmigt

• 1 Meldebogen

• Beschreibung der Praktikumsstelle als Ausdruck in A4

Unvollständige Unterlagen werden nicht angenommen, bzw. gehen wieder zurück, auch wenn darüber Fristen verstreichen!

3. Wenn Sie das Praktische Studiensemester ableisten, beachten Sie:
Eine termingemäße Rückmeldung an der Hochschule ist erforderlich. Mit der Rückmeldung sind auch die Verwaltungsgebühr sowie der Studentenewerksbeitrag in Höhe von insgesamt ca. 100€ Gebühren zu zahlen. Dies gilt auch bei einem Auslandspraktikum.

Weitere Infos zu den Studiengebühren finden sie hierdieser Link führt sie auf eine andere Website Amt für Studiengebühren HS Mannheim.

Der regelmäßige Besuch von Vorlesungen und das erstmalige Erbringen von studienbegleitenden Leistungsnachweisen /Studienarbeit ist während des Praktischen Studiensemesters nicht zulässig; die Wiederholung von zwei Leistungsnachweisen ist möglich. An den Prüfungstagen muss der Ausbildungsbetrieb den Prüfling freistellen; die Vorbereitung zur Prüfung gehört nicht zum Inhalt der Praktischen Studiensemester.


4. Ausbildungsförderung im PS
Ausbildungsförderung nach BAföG wird grundsätzlich auch während des Praktischen Studiensemesters gewährt. Nähere Auskünfte (z.B. Anrechnung von Einkommen) erhalten Sie vom Studentenwerk Mannheim, Amt für Ausbildungsförderung, Parkring 39, 68159 Mannheim, Tel. : 0621-292-5552.
BAföG – Empfänger sind grundsätzlich verpflichtet, die Ableistung des Praktischen Studiensemesters beim Studentenwerk zu melden.


5. Versicherungen im Praktischen Studiensemester
Lt. Gesetz werden Sie in der Bundesrepublik Deutschland vom Betrieb gegen Unfall versichert. Aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichts (12 RK 10/79) vom 17.12.80 sind Studenten im Praktischen Studiensemester unabhängig vom Einkommen im Hinblick auf die Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Falls Sie während des Praktischen Studiensemesters in Betriebskrankenkassen der einzelnen Betriebe versichert sind, achten Sie darauf, dass vor oder nach dem Praktischen Studiensemester keine Zeiten entstehen, in denen Sie nicht krankenversichert sind.


6. Ableistung des Praktischen Studiensemesters im Ausland
Bei Ableistung des Praktischen Studiensemesters im Ausland müssen Sie sich auf jeden Fall vorher im Auslandsamt melden und dort den schriftlichen Kontakt während Ihres Auslandsaufenthaltes über die vorgesehenen Berichtsformblätter wahren. Der Vertrag muss vor der Abgabe im Fachbereichssekretariat vom Auslandsamt und von Prof. Hamilius gegengezeichnet werden.
Es unbedingt notwendig, eine angemessene Zeit vor dem Beginn eines Auslandspraktikums mit Prof. Hamilius Kontakt aufzunehmen


7. Nach Beendigung des Praktikums
Die folgenden Unterlagen geben Sie bitte alle folgenden Unterlagen komplett im Fakultätssekretariat ab:

• Bericht im Original. Der Bericht muss vom Betrieb mit Unterschrift des Betreuers und Datum abgezeichnet sein. Den Bericht erhalten Sie nach der Überprüfung durch Prof. Hamilius im Sekretariat zurück.

• Praktikantenzeugnis (Kopie)

• Bescheinigung der Ausbildungsstelle mit Angabe der 100 Präsenztage.


8. Anerkennungsverfahren
Die Anerkennung des Praktikums wird Ihnen auf Ihrem nächsten Statusbericht bekannt gegeben.
Zur Anerkennung des Praxissemesters sind notwendig:

• Praktikumszeugnis

• Nachweis von 100 Präsenztagen (Formular) (ausschließlich Krankheit, Urlaub, Feiertage etc.)

• Bericht im Original mit Unterschrift des Betreuers. Bei Geheimhaltungspflicht muss der Betreuer (in der Agentur) angegeben und ein Teilbericht angefertigt werden, der nicht der Geheimhaltungspflicht unterliegt.

• Blockveranstaltung


Abgabeschluss für die Unterlagen ist Ende Februar (für das vorangegangene Wintersemester) bzw. Ende September (für das vorangegangene Sommersemester). Geben Sie diese drei Unterlagen bitte nur komplett im Sekretariat der Fakultät ab.


B. BLOCKSEMINAR


Folgende Blockseminare werden z. Zt. von der Fakultät für Gestaltung angeboten:
Präsentationstechnik(BLS) – H. Risse
Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens – Dr. Schreiner

Daneben erkennt die Fakultät für Gestaltung die folgenden, vom dieser Link führt sie auf eine andere Website Carreer Center organisierten Seminare als Blockveranstaltung an:
Paket „Schlüsselkompetenzen“
Seminare aus dem Themenfeld „Schlüsselkompetenzen“ min. 25 UE

Paket „Berufseinstieg“ + „Schlüsselkompetenzen“ I
3 Seminare aus dem Themenfeld „Berufseinstieg“ min. 12 UE
3 Seminare aus dem Themenfeld „Schlüsselkompetenzen“ min. 13 UE

Paket „Berufseinstig“ + „Schlüsselkompetenzen“ II
2 Seminare aus dem Themenfeld „Berufseinstieg“ min. 8 UE
4 Seminare aus dem Themenfeld „Schlüsselkompetenzen“ min. 17 UE


Innerhalb der genannten Pakete werden folgende Einzelveranstaltungen anerkannt:
Schlüsselkompetenzen:
Das Lernen lernen (5 UE)
Zeitmanagement (5 UE)
Stressmanagement (4 UE)
Rhetorik und Präsentation (5 UE)
Erfolgreich präsentieren (4 UE)
Teamarbeit und Teamfähigkeit (4 UE)
Mind Mapping (18 UE)
Öffentlichkeitsarbeit (25 UE)


Berufseinstieg:
Bewerbungstraining (4 UE)
Vorstellungsgespräch (4 UE)
Arbeitsvertrag (4 UE)
Die ersten 100 Tage im Job (5 bzw. 10 UE)


Anmeldung und weitere Informationen über dieser Link führt sie auf eine andere Website Carreer Center


Eine kommentierte Liste erprobter Agenturen sind hier zu finden:
Agenturliste








Richtlinien für das Praxissemester (205 kb)
Praktikumsvertrag (53 kb)
Englischer Praktikumsvertrag (11 kb)
Bescheinigung 100 Tage (72 kb)
Meldebogen (38 kb)
Tags: Regelstudienplan, Wilhelm, Sekretariat, Kontakt, Vorlesung, Semester, Mannheim, Arbeiten, Studenten, HS, Hochschule, Formulare, Pr?fungsamt, W?hlbier