Praktisches Studiensemester

Das Praktikum ist ein integraler Bestandteil des Studiums. Es umfasst eine mindestens 100 Präsenztage dauernde, zusammenhängende praktische Vollzeittätigkeit in einem für den Studiengang einschlägigen Berufsfeld. Das Praktikum soll im 4., 5. oder 6. Semester absolviert werden.

 


 

Semester 4—6
Studien-/Prüfungsaufwand—100 Tage à 8 Stunden
Studienleistung—Praktikumsbericht
Voraussetzung—Grundlagen, mindestens 75 CP
26 CP

 


 

1—Inhalt
Das praktische Studiensemester ist ein integraler Bestandteil des Studiums. Es ist im vierten, fünften oder sechsten Semester zu absolvieren. Es umfasst eine mindestens 100 Präsenztage dauernde, zusammenhängende praktische Vollzeittätigkeit in einem für den Studiengang einschlägigen Berufsfeld.

 

2—Ziele und Kompetenzen
Einblick in die Berufspraxis des Designers

 

3—Aufgaben
Praktikumsbericht: Schriftlicher, ausgedruckter Bericht im Umfang von ca. 20 Seiten auf dem Niveau von Gestalter:innen im höheren Semester, das Format ist freigestellt. Ausgeschlossen sind Belegexemplare als Arbeitsbeispiele, lose Blätter oder handschriftlichen Aufzeichnungen. Inhaltlich sollten

. die Erwartungen an das Praktikum und dessen Realität,

. bebilderte Arbeitsbeispiele und

. ein Resümee enthalten sein, sowie

. eine Bestätigung der Praxisstelle, zb. der Agentur


ii. Anmeldung

Anmeldeschluss
für das Praktikum im Wintersemester ist Ende September,
für das Praktikum im Sommersemester Ende Februar.
Bevor die Praktikumsunterlagen im Sekretariat abgegeben werden, muss die Praktikumsstelle von Prof. Veruschka Götz akzeptiert sein. Dazu muss zwei Wochen vor der Frist der Verträge eine gebündelte Mail [a—c] an
v.goetz@remove-this.hs-mannheim.de gesendet werden:


a—Beschreibung der Praktikumsstelle

. warum wurde das Unternehmen gewählt

. welche Tätigkeit wird im Rahmen des Praktikums ausgeführt

. monatliche Vergütung

. was wird vom Praktikum als Lehrgewinn erwartet

. wie kam der Kontakt zur Praktikumsstelle zustande, sowie Kontaktdaten zum Unternehmen
  [Website, Ansprechpartner, Tel, Email für eventuelle Rückfragen vor und während des Praktikums]


b—Weiterhin wird eine vollständige Auflistung der zur Bewerbung eingereichten Arbeiten gefordert, z.B. das Portfolio als pdf. Unter Umständen wird, auch als Stichprobe, Einsicht in die zur Bewerbung eingereichten Arbeiten gefordert. Diese müssen ggf. kurzfristig bereitgestellt werden.


c—Vorläufige Meldung
Vorläufig ausgefülltes Dokument [ px—3/ meldung.pdf],
noch ohne die Unterschrift des Sekretariats.


d—Zur Anmeldung des Praktikums sind im Sekretariat abzugeben:      
Bitte benutzen Sie die angebotenen Formulare

. px—2/ vertrag [px—2/ contract.pdf], vom Studierenden und der Praktikumsstelle unterschrieben

. px—3/ meldung.pdf

Sollte das Praktikum gesplittet werden [nur im Ausnahmefall und nach vorheriger Absprache mit Prof. Veruschka Götz], müssen für jede Praktikumsstelle die kompletten Unterlagen abgegeben werden. Unvollständige Unterlagen werden nicht angenommen, bzw. gehen wieder zurück, auch wenn darüber Fristen verstreichen!


e— Wenn Sie das Praktische Studiensemester ableisten, beachten Sie:
Eine termingemäße Rückmeldung an der Hochschule ist erforderlich. Mit der Rückmeldung sind auch die Verwaltungsgebühr sowie der Studierendenwerksbeitrag zu zahlen. Dies gilt auch bei einem Auslandspraktikum.

 

Weitere Infos zu den Studiengebühren finden sie beim Amt für Studiengebühren HS Mannheim.


e—Ausbildungsförderung im PS
Ausbildungsförderung nach BAföG wird grundsätzlich auch während des Praktischen Studiensemesters gewährt. Nähere Auskünfte [z.B. Anrechnung von Einkommen] erhalten Sie vom Studentenwerk Mannheim, Amt für Ausbildungsförderung, Parkring 39, 68159 Mannheim, T 0621-292-5552. BAföG – Empfänger sind grundsätzlich verpflichtet, die Ableistung des Praktischen Studiensemesters beim Studentenwerk zu melden.


f—Versicherungen im Praktischen Studiensemester
Lt. Gesetz werden Sie in der Bundesrepublik Deutschland vom Betrieb gegen Unfall versichert. Aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichts [12 RK 10/79] vom 17.12.80 sind Studenten im Praktischen Studiensemester unabhängig vom Einkommen im Hinblick auf die Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Falls Sie während des Praktischen Studiensemesters in Betriebskrankenkassen der einzelnen Betriebe versichert sind, achten Sie darauf, dass vor oder nach dem Praktischen Studiensemester keine Zeiten entstehen, in denen Sie nicht krankenversichert sind.

 

g—Ableistung des Praktischen Studiensemesters im Ausland
Bei Ableistung des Praktischen Studiensemesters im Ausland müssen Sie sich auf jeden Fall vorher im Auslandsamt melden und dort den schriftlichen Kontakt während Ihres Auslandsaufenthaltes über die vorgesehenen Berichtsformblätter wahren. Der Vertrag muss vor der Abgabe im Fachbereichssekretariat vom Auslandsamt und von Prof. Veruschka Götz gegengezeichnet werden.

 

Bitte unbedingt eine angemessene Zeit vor dem Beginn eines Auslandspraktikums mit Prof. Veruschka Götz Kontakt aufnehmen!

 

h—Nach Beendigung des Praktikums und Anerkennungsverfahren Folgende Unterlagen müssen [nur komplett!] nach Beendigung des Praktikums im Sekretariat eingereicht werden:

. Das Praktikantenzeugnis (Kopie)

. Die Bescheinigung der Ausbildungsstelle mit Angabe der 100 Präsenztage.

. Der Praktikumsbericht
[Anerkannt wird nur eine ausgedruckte und von der Praktikumsstelle unterschriebene Version!]

 

Schriftlicher, ausgedruckter Bericht im Umfang von mind. 20 Seiten auf dem Niveau von Gestalter:innen im höheren Semester, das Format ist freigestellt. Ausgeschlossen sind Belegexemplare als Arbeitsbeispiele, lose Blätter oder handschriftlichen Aufzeichnungen. Inhaltlich sollten

. die Erwartungen an das Praktikum und dessen Realität,

. bebilderte Arbeitsbeispiele und

. ein Resümee enthalten sein, sowie

. eine Bestätigung der Praxisstelle, zb. der Agentur

 

Die Anerkennung des Praktikums wird Ihnen auf Ihrem nächsten Statusbericht bekannt gegeben. Zur Anerkennung des Praxissemesters sind notwendig:

. Praktikumszeugnis

. Nachweis von 100 Präsenztagen [ausschließlich Krankheit, Urlaub, Feiertage etc.]

. Praktikumsbericht. Bei Geheimhaltungspflicht muss der Betreuer [in der Agentur] angegeben

  und ein Teilbericht angefertigt werden, der nicht der Geheimhaltungspflicht unterliegt.

 

Abgabeschluss für die Unterlagen ist

. Ende Februar [für das vorangegangene Wintersemester] bzw.

. Ende September [für das vorangegangene Sommersemester].


ii—Blockseminar
Blockseminare werden vom Carreer Center angeboten.