Praktisches Studiensemester

Die Ableistung des Praktischen Studiensemesters ist laut Regelstudienplan Pflicht. Während der Ableistung des Praktischen Studiensemesters sind die Immatrikulation und die terminlich geregelte Meldung mit dem Meldebogen zwingend erforderlich. Ein Praktisches Studiensemester gliedert sich in


- eine mindestens 100 Präsenztage dauernde, zusammenhängende, praktische
Vollzeitausbildung in einem für den Studiengang einschlägigen Berufsfeld
- Teilnahme an der Lehrveranstaltung “Präsentationstechnik”
- eine Teilnahme an einem Blockseminar

Zur Anerkennung eines Praktischen Studiensemesters sind gemäß Studien- und Prüfungsordnung der Nachweis der betrieblichen Ausbildung und der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an Blockseminar und Präsentationstechnik erforderlich.



A. BETRIEBLICHES  PRAKTIKUM

1. Dauer der betrieblichen Ausbildung
Die Vertragsdauer eines Praktischen Studiensemesters sollte in den Zeiträumen vom 1. September bis 28. Februar oder 1. März bis 31. August liegen. Geringfügige Verschiebungen außerhalb der Vorlesungszeit werden akzeptiert.)
Innerhalb dieses Zeitraumes müssen dann mindestens 100 volle Präsenztage ohne irgendwelche Fehlzeiten erbracht (z.B.Krankheit, Beurlaubung, Betriebsruhe, gesetzliche Feiertage, Vorsprachen an der Hochschule o.ä. ) und auf dem Formular 100-Tage-Bestätigung nachgewiesen werden.


2. Anmeldung
Für die Anmeldung zum Praktikum benutzen Sie bitte die unten angebotenen Formulare. Anmeldeschluss für das Praktikum im Wintersemester ist Ende September, für das Praktikum im Sommersemester Ende Februar.

Bevor die Praktikumsunterlagen im Sekretariat abgegeben werden, muss die Praktikumsstelle von Prof. Hamilius akzeptiert sein. Dazu muss zwei Wochen vor der Frist der Verträge eine Beschreibung der Praktikumsstelle per Email an Prof. Hamilius erfolgen. Die Beschreibung soll enthalten, warum das Unternehmen gewählt wurde, welche Tätigkeit im Rahmen des Praktikums ausgeführt werden soll, was vom Praktikum als Lehrgewinn erwartet wird, wie der Kontakt zur Praktikumsstelle zustande kam, sowie Kontaktdaten zum Unternehmen (Website, Ansprechpartner, Tel, Email für eventuelle Rückfragen vor und während des Praktikums). Weiterhin wird eine vollständige Auflistung der zur Bewerbung eingereichten Arbeiten gefordert. Unter Umständen wird, auch als Stichprobe, Einsicht in die zur Bewerbung eingereichten Arbeiten gefordert. Diese müssen ggf. kurzfristig bereitgestellt werden. Daher können digitale Arbeiten (Filme, Flashanimationen, Software, Webdesigns, Indesign Docs…) auch auf begleitenden CDs/DVDs zum Verbleib mit den Unterlagen eingereicht werden. Aufgrund dieser Beschreibung muss die Praktikumsstelle von Prof. Hamilius akzeptiert werden.

Zur Anmeldung des Praktikums sind im Sekretariat abzugeben:
- der Praktikumsvertrag, vom Studierenden und der Praktikumsstelle unterschrieben
- der Meldebogen

Sollte das Praktikum gesplittet werden (nur im Ausnahmefall und nur nach vorheriger Absprache mit Prof. Hamilius), müssen für jede Praktikumsstelle die kompletten Unterlagen abgegeben werden. Unvollständige Unterlagen werden nicht angenommen, bzw. gehen wieder zurück, auch wenn darüber Fristen verstreichen!

3. Wenn Sie das Praktische Studiensemester ableisten, beachten Sie:
Eine termingemäße Rückmeldung an der Hochschule ist erforderlich. Mit der Rückmeldung sind auch die Verwaltungsgebühr sowie der Studentenewerksbeitrag in Höhe von insgesamt ca. 170€ Gebühren zu zahlen. Dies gilt auch bei einem Auslandspraktikum.

Weitere Infos zu den Studiengebühren finden sie beim Amt für Studiengebühren HS Mannheim.


4. Ausbildungsförderung im PS
Ausbildungsförderung nach BAföG wird grundsätzlich auch während des Praktischen Studiensemesters gewährt. Nähere Auskünfte (z.B. Anrechnung von Einkommen) erhalten Sie vom Studentenwerk Mannheim, Amt für Ausbildungsförderung, Parkring 39, 68159 Mannheim, Tel. : 0621-292-5552. BAföG – Empfänger sind grundsätzlich verpflichtet, die Ableistung des Praktischen Studiensemesters beim Studentenwerk zu melden.


5. Versicherungen im Praktischen Studiensemester
Lt. Gesetz werden Sie in der Bundesrepublik Deutschland vom Betrieb gegen Unfall versichert. Aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichts (12 RK 10/79) vom 17.12.80 sind Studenten im Praktischen Studiensemester unabhängig vom Einkommen im Hinblick auf die Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Falls Sie während des Praktischen Studiensemesters in Betriebskrankenkassen der einzelnen Betriebe versichert sind, achten Sie darauf, dass vor oder nach dem Praktischen Studiensemester keine Zeiten entstehen, in denen Sie nicht krankenversichert sind.


6. Ableistung des Praktischen Studiensemesters im Ausland
Bei Ableistung des Praktischen Studiensemesters im Ausland müssen Sie sich auf jeden Fall vorher im Auslandsamt melden und dort den schriftlichen Kontakt während Ihres Auslandsaufenthaltes über die vorgesehenen Berichtsformblätter wahren. Der Vertrag muss vor der Abgabe im Fachbereichssekretariat vom Auslandsamt und von Prof. Hamilius gegengezeichnet werden.

Bitte unbedingt eine angemessene Zeit vor dem Beginn eines Auslandspraktikums mit Prof. Hamilius Kontakt aufnehmen!


7. Nach Beendigung des Praktikums
Folgende Unterlagen müssen (nur komplett!) nach Beendigung des Praktikums im Sekretariat eingereicht werden:
- Das Praktikantenzeugnis (Kopie)
- Die Bescheinigung der Ausbildungsstelle mit Angabe der 100 Präsenztage.
- Der Praktikumsbericht (Anerkannt wird nur eine ausgedruckte und von der Praktikumsstelle unterschriebene Version!)

Bei der Gestaltung des Berichtes haben sie freie Hand, allerdings sollte der optische Eindruck die Arbeit eines Gestalters im höheren Semester erkennen lassen. D.h. keine Belegexemplare als Arbeitsbeispiele, keine losen Blätter oder handschriftlichen Aufzeichnungen. Inhaltlich sollten z.B. die Erwartungen an das Praktikum und dessen Realität, bebilderte Arbeitsbeispiele und ein Resümee enthalten sein.


8. Anerkennungsverfahren
Die Anerkennung des Praktikums wird Ihnen auf Ihrem nächsten Statusbericht bekannt gegeben. Zur Anerkennung des Praxissemesters sind notwendig:

- Praktikumszeugnis
- Nachweis von 100 Präsenztagen (ausschließlich Krankheit, Urlaub, Feiertage etc.)
- Praktikumsbericht. Bei Geheimhaltungspflicht muss der Betreuer (in der Agentur) angegeben und ein Teilbericht angefertigt werden, der nicht der Geheimhaltungspflicht unterliegt.
- Blockveranstaltung

Abgabeschluss für die Unterlagen ist Ende Februar (für das vorangegangene Wintersemester) bzw. Ende September (für das vorangegangene Sommersemester).

B. BLOCKSEMINAR
Blockseminare werden vom Carreer Center angeboten.